AG Köln, vom 17.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 74 IN 156/16
LG Köln, vom 27.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 19/19
Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters für im Jahr 2016 eröffnete Insolvenzverfahren nach den Regelsätzen; Verletzung des Anspruchs des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung aufgrund der Geldentwertung; Bemessung der gesetzlichen Bestimmungen für die Insolvenzverwaltervergütung am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG
BGH, Beschluss vom 17.09.2020 - Aktenzeichen IX ZB 29/19
DRsp Nr. 2020/14997
Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters für im Jahr 2016 eröffnete Insolvenzverfahren nach den Regelsätzen; Verletzung des Anspruchs des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung aufgrund der Geldentwertung; Bemessung der gesetzlichen Bestimmungen für die Insolvenzverwaltervergütung am Maßstab des Art. 12 Abs. 1GG
a) Allein aufgrund der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999 lässt sich nicht feststellen, dass die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters für im Jahr 2016 eröffnete Insolvenzverfahren nach den Regelsätzen den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung verletzt.
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