LG Düsseldorf, vom 05.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 374/05
Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren KonkursverfahrenRechtsfolgen der erneuten Eröffnung des Insolvenzverfahrens während des laufenden NachtragsverteilungsverfahrensRechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Anfechtungsvorschriften der InsO bzw. des AnfGBegriff der Rechtsnachfolge im anfechtungsrechtlichen Sinne
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014 - Aktenzeichen I-12 U 96/12
DRsp Nr. 2014/15272
Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren KonkursverfahrenRechtsfolgen der erneuten Eröffnung des Insolvenzverfahrens während des laufenden NachtragsverteilungsverfahrensRechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Anfechtungsvorschriften der InsO bzw. des AnfGBegriff der Rechtsnachfolge im anfechtungsrechtlichen Sinne
1. Die Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren Konkursverfahren stellt den Konkursbeschlag der in der Anordnung bezeichneten Gegenstände mit Wirkung ex nunc wieder her, sodass der diese Gegenstände betreffende Anfechtungsprozess eines Gläubigers unterbrochen wird und die Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation insoweit an den Konkursverwalter geht.2. Die Aufnahme des unterbrochenen Anfechtungsprozesses durch den Konkursverwalter ist nur in der Frist des § 41 Abs. 1KO möglich, wenn das Klageziel allein durch eine Erweiterung der Klage erreicht werden kann.3. Wird während des laufenden Nachtragsverteilungsverfahrens erneut das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, erfasst der aus dem weiteren Verfahren resultierende Insolvenzbeschlag nicht die Gegenstände der Nachtragsverteilung, sondern nur das neue Vermögen, das der Schuldner nach Aufhebung des früheren Verfahrens hinzugewonnen hat.
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