Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg.
Mit Recht hat das Landgericht einen Anspruch der Klägerin auf Entrichtung anteiligen Mietzinses für das Mietobjekt F..... Straße 11 in H..... für die Zeit vom 15. bis 29. Januar 1999 (15 Tage) als Masseverbindlichkeit in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der von dem Beklagten als Insolvenzverwalter vertretenen Schuldnerin M....., ..... GmbH & Co. KG festgestellt, nachdem der Beklagte in dem vorbezeichneten Insolvenzverfahren am 28. Februar 2000 gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
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