OLG Celle - Urteil vom 20.12.2000
2 U 136/00
Normen:
InsO § 55 Abs. 2 § 208 § 209 Abs. 1 Nr. 3 § 210 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 61
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 1546/99

Rechtsfolgen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter

OLG Celle, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 2 U 136/00

DRsp Nr. 2004/8030

Rechtsfolgen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter

Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter führt nicht nur zu einem Vollstreckungsverbot, sondern darüber hinaus dazu, dass eine Masseverbindlichkeit nicht mehr im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden kann.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 2 § 208 § 209 Abs. 1 Nr. 3 § 210 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg.

Mit Recht hat das Landgericht einen Anspruch der Klägerin auf Entrichtung anteiligen Mietzinses für das Mietobjekt F..... Straße 11 in H..... für die Zeit vom 15. bis 29. Januar 1999 (15 Tage) als Masseverbindlichkeit in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der von dem Beklagten als Insolvenzverwalter vertretenen Schuldnerin M....., ..... GmbH & Co. KG festgestellt, nachdem der Beklagte in dem vorbezeichneten Insolvenzverfahren am 28. Februar 2000 gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.