OLG Celle - Urteil vom 19.03.2014
7 U 168/12
Normen:
InsO § 184 Abs. 2; InsO § 201;
Fundstellen:
NZI 2014, 5
ZInsO 2014, 1801
Vorinstanzen:
LG Hildeheim - 12.03.2013,
LG Hildeheim - 02.10.2012,

Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer erteilten Vollmacht

OLG Celle, Urteil vom 19.03.2014 - Aktenzeichen 7 U 168/12

DRsp Nr. 2014/15387

Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer erteilten Vollmacht

Eine Prozessvollmacht bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in dem Maße bestehen, wie sie die Vertretung im Rahmen von Rechtsbehelfen umfasst, die dem Schuldner im Insolvenzverfahren persönlich zustehen.

Die Berufungen der Insolvenzschuldnerin gegen das Vorbehaltsurteil vom 2. Oktober 2012 und das Schlussurteil vom 12. März 2013 der 10. Zivilkammer - 1. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Hildesheim werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Insolvenzschuldnerin verurteilt wird,

a) der Klägerin 3.514.607,82 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2012 auf 3.420.013,56 € zu zahlen;

b) der D. LLC (...) 590.180,50 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2012 zu zahlen.

Insoweit wird der Widerspruch der Insolvenzschuldnerin gegen die Feststellung dieser Forderung zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren ... Amtsgericht G. für unbegründet erklärt.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage unter teilweiser Abänderung der angefochtenen Urteile abgewiesen; insoweit wird der Widerspruch der Insolvenzschuldnerin gegen die Feststellung zur Insolvenztabelle für begründet erklärt.