Rechtsfolgen des Bankgeheimnisses; Zulässigkeit der Abtretung von Darlehensforderungen
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2004 - Aktenzeichen 2/21 O 96/02
DRsp Nr. 2006/10676
Rechtsfolgen des Bankgeheimnisses; Zulässigkeit der Abtretung von Darlehensforderungen
1. Aus dem in den AGB der Banken vereinbarten Bankgeheimnis folgt weder ein vertragliches, noch ein gesetzliches (§ 134BGB) Abtretungsverbot.2. Eine Abtretung von Darlehensforderungen zum Zwecke des Einzugs verstößt jedenfalls dann nicht gegen den Datenschutz, wenn der Darlehensnehmer sich nicht vertragsgerecht enthält, sondern sich mit der Rückführung des Darlehens in Verzug befindet.