Der verklagte Rechtsanwalt ist Verwalter in der Gesamtvollstreckung über das Vermögen der ATG mbH (nachfolgend: ATG oder Gesamtvollstreckungsschuldnerin). Die Klägerin als Schwester des damaligen Geschäftsführers der ATG übernahm eine selbstschuldnerische Bürgschaft für deren Verbindlichkeiten bei einer Bank. Als Sicherheit ließ sich die Klägerin am 26. Februar 1996 von der ATG deren Honoraransprüche aus steuerberatender Tätigkeit abtreten. In der Urkunde heißt es unter anderem:
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