OLG München - Beschluß vom 17.03.1995
25 W 952/95
Normen:
EGV Art. 6 ; KO § 237 ; ZPO §§ 766 917 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1995, 92
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 915/90

Rechtsfolgen eines nach Art. 6 EG-Vertrag unzulässigen Arrestes

OLG München, Beschluß vom 17.03.1995 - Aktenzeichen 25 W 952/95

DRsp Nr. 1998/12679

Rechtsfolgen eines nach Art. 6 EG-Vertrag unzulässigen Arrestes

1. Ein dinglicher Arrest, der im Hinblick auf Art. 6 EG-Vertrag unzulässig ist, aber dennoch ergeht, ist gleichwohl nicht nichtig, sondern kann Grundlage für eine Pfändung sein, die ein Drittschuldner nicht im Wege der Erinnerung beseitigen kann.2. Ist das im Ausland eingeleitete Konkursverfahren in Deutschland anzuerkennen, erfaßt die dortige Konkurseröffnung auch das Inlandsvermögen des Gemeinschuldners.

Normenkette:

EGV Art. 6 ; KO § 237 ; ZPO §§ 766 917 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Beschwerdeführerin wendet sich dagegen, daß die Beschwerdegegnerin eine angeblich gegen die Fa. ............................. bestehende Forderung der Antragsgegnerin auf Grund eines Arrestbeschlusses gepfändet hat und daß diese der Beschwerdegegnerin später auf Grund eines Versäumnisurteils überwiesen wurde.