I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war seit 1970 persönlich haftender Gesellschafter, die Klägerin alleinige Kommanditistin einer KG. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) behandelte das Unternehmen der KG bis 1976 als Einzelunternehmen des Klägers und die Kommanditeinlage der Klägerin als Darlehen, weil dieser keine Gesellschaftsrechte eingeräumt worden seien, die eine Mitunternehmerschaft begründet hätten.
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