Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2012 aufgehoben.
Der Rechtsstreit ist nicht mehr unterbrochen.
Das Landgericht verurteilte die Beklagte mit Urteil vom 28. Januar 2011 zur Zahlung von 40.000 € nebst Zinsen und Kosten an den Kläger, hinsichtlich eines Teilbetrages von 4.465,75 € Zug um Zug gegen Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde. Gegen dieses Urteil legte die Beklagte am 28. Februar 2011 Berufung ein. Am 3. Mai 2011 eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten. Im Prüfungstermin vom 11. August 2011 widersprach die Beklagte dem vom Kläger zur Tabelle angemeldeten Klageanspruch.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|