Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg vom 28. August 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag der weiteren Beteiligten auf Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 10. April 2017 unzulässig ist.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt die weitere Beteiligte.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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