Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt; Widerspruch gegen Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren
BGH, Urteil vom 04.11.2004 - Aktenzeichen IX ZR 22/03
DRsp Nr. 2004/20119
Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt; Widerspruch gegen Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren
»Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist berechtigt, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, auch wenn sachliche Einwendungen gegen die eingezogene Forderung nicht erhoben werden.«