OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.07.2000
5 U 148/99
Normen:
InsVV § 2 ; ZPO § 938 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DZWIR 2001, 74

Rechtstellung des Sequesters nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.07.2000 - Aktenzeichen 5 U 148/99

DRsp Nr. 2005/13433

Rechtstellung des Sequesters nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung

Eine gerichtliche Anweisung an den Sequester, nach Beendigung der Sequestration eine Schlussabrechnung zu erstellen, kommt nicht in Betracht, da das Verhältnis zwischen dem Sequester und den Parteien als rein privatrechtliches zu verstehen ist.

Normenkette:

InsVV § 2 ; ZPO § 938 Abs. 2 ;
Fundstellen
DZWIR 2001, 74