LAG Frankfurt/Main, vom 13.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 463/17
ArbG Offenbach, vom 13.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 216/16
Rechtsweg für Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Treuhänder einer Doppeltreuhand zur Absicherung von Rechten aus betrieblicher AltersversorgungAbsonderungsrecht des Treuhänders am Treuhandvermögen gegen die InsolvenzmasseDoppeltreuhand als echter Vertrag zugunsten DritterUnterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB im Bereich des Vertrages zugunsten DritterForderungsübergang und Nachteile des Berechtigten gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BetrAVGAuslegung einer Betriebsvereinbarung anhand eines vorausgegangenen RegelwerkesKeine Anpassungspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins als Träger der gesetzlichen InsolvenzsicherungDoppeltreuhand und Rentenanpassung bei Insolvenz des Versorgungsschuldners
BAG, Urteil vom 22.09.2020 - Aktenzeichen 3 AZR 303/18
DRsp Nr. 2021/101
Rechtsweg für Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Treuhänder einer Doppeltreuhand zur Absicherung von Rechten aus betrieblicher AltersversorgungAbsonderungsrecht des Treuhänders am Treuhandvermögen gegen die InsolvenzmasseDoppeltreuhand als echter Vertrag zugunsten DritterUnterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1BGB im Bereich des Vertrages zugunsten DritterForderungsübergang und Nachteile des Berechtigten gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BetrAVGAuslegung einer Betriebsvereinbarung anhand eines vorausgegangenen RegelwerkesKeine Anpassungspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins als Träger der gesetzlichen InsolvenzsicherungDoppeltreuhand und Rentenanpassung bei Insolvenz des Versorgungsschuldners
Eine Doppeltreuhand kann nicht nur der Sicherung und Erfüllung, sondern auch der Begründung und ergänzenden Insolvenzsicherung der gesetzlich nicht insolvenzgeschützten Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung dienen. Der Pensions-Sicherungs-Verein wird dadurch keinen weitergehenden Ansprüchen ausgesetzt. Ihm werden auch keine Sicherheiten rechtswidrig entzogen.Orientierungssätze:
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