Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden - 7. Zivilkammer- vom 22.6.2011 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.800,00 € festgesetzt.
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