I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen in einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, mit dem eine Berufung wegen fehlender Berufungsbegründung als unzulässig verworfen wurde.
In dem Ausgangsverfahren setzte das Berufungsgericht auf Antrag des Beschwerdeführers während des Laufes der Berufungsbegründungsfrist das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines vor dem Oberlandesgericht Frankfurt anhängigen Verfahrens aus. In diesem Verfahren, an dem ebenfalls die Parteien des Ausgangsverfahrens beteiligt waren, wurde am 13. Juli 1994 das Urteil verkündet. Das Urteil wurde den Parteien vor dem 15. August 1994 zugestellt, Rechtsmittel wurden nicht eingelegt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|