1. Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Dezember 2008 -
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.954,40 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Anfechtbarkeit von Vergütungszahlungen und vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
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