Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 17. Juli 2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten vorab um den Rechtsweg für ein Zahlungsbegehren.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem aufgrund am 20. August 2010 beim Insolvenzgericht eingegangenen Antrag und am 1. Oktober 2010 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der T (Schuldnerin). Er verlangt von dem Beklagten Zahlung von 4283,27 € nebst Zinsen wegen Insolvenzanfechtung gemäß §§ 134 Abs. 1, 143 InsO.
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