LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.06.2019
4 Sa 533/18
Normen:
KSchG § 17 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 3 S. 3; BGB § 613a Abs. 1 ; BGB § 126 Abs. 1; BGB § 623; InsO § 113 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 921/18

Rechtzeitigkeit des KonsultationsverfahrensRelevanz fehlerhafter Angaben bei Massenentlassungsanzeigen für Sachprüfung durch ArbeitsagenturNachteilsausgleich als InsolvenzforderungEinzelne Flugzeuge sind kein eigenständiger BetriebsteilLangstrecke kein eigenständiger Betriebsteil

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 533/18

DRsp Nr. 2020/7300

Rechtzeitigkeit des Konsultationsverfahrens Relevanz fehlerhafter Angaben bei Massenentlassungsanzeigen für Sachprüfung durch Arbeitsagentur Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung Einzelne Flugzeuge sind kein eigenständiger Betriebsteil Langstrecke kein eigenständiger Betriebsteil

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2018 - 5 Ca 921/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auserlegt.

III.

Die Revision wird hinsichtlich der Berufungsanträge zu 1), 3) und 4) für die Klägerin zugelassen. Hinsichtlich des Berufungsantrags zu 2) wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 17 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 3 S. 3; BGB § 613a Abs. 1 ; BGB § 126 Abs. 1; BGB § 623; InsO § 113 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4.