OLG Köln - Urteil vom 10.07.2020
1 U 3/20
Normen:
InsO § 108 Abs. 1 S. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 06.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 49/19

Restmietforderung als MasseverbindlichkeitMietforderung des EröffnungsmonatsAufteilung in Beträge vor und nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

OLG Köln, Urteil vom 10.07.2020 - Aktenzeichen 1 U 3/20

DRsp Nr. 2021/8177

Restmietforderung als Masseverbindlichkeit Mietforderung des Eröffnungsmonats Aufteilung in Beträge vor und nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Dezember 2019 - 17 O 49/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 108 Abs. 1 S. 1; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe

I.