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LG Duisburg - Beschluß vom 13.09.1999
24 T 123/99
Normen:
EGInsO
Art.
103
Art.
104
;
InsO
§§
286
ff. ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)305a
KTS 2000, 273
ZIP 1999, 2029
ZInsO 1999, 720
Restschuldbefreiung bei eröffnetem Konkursverfahren
LG Duisburg,
Beschluß
vom 13.09.1999
- Aktenzeichen 24 T 123/99
DRsp Nr. 2003/16678
Restschuldbefreiung bei eröffnetem Konkursverfahren
Die Vorschriften über die Restschuldbefreiung sind in einem bereits eröffneten Konkursverfahren nicht anwendbar.
Normenkette:
EGInsO
Art.
103
Art.
104
;
InsO
§§
286
ff. ;
Fundstellen
DRsp IV(438)305a
KTS 2000, 273
ZIP 1999, 2029
ZInsO 1999, 720
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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