Auf die Rechtsmittel der Schuldnerin werden der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. September 2010 und der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29. Juni 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert beträgt 5.000 €.
I.
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