1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1789/06 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2006 - 16/12 Ca 9498/05 - abgeändert:
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