FG Düsseldorf - Urteil vom 26.06.2013
4 K 1595/12 AO
Normen:
AO § 37 Abs. 1; AO § 37 Abs. 2; AO § 47; AO § 168 Satz 1; AO § 218 Abs. 2; InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1;

Rückforderung der nach Insolvenzanfechtung erstatteten Steuer

FG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2013 - Aktenzeichen 4 K 1595/12 AO

DRsp Nr. 2014/750

Rückforderung der nach Insolvenzanfechtung erstatteten Steuer

Ein Rückforderungsbescheid, mit dem das FA die Rückzahlung der auf einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung beruhenden Erstattung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer an den Insolvenzverwalters geltend macht, kann nicht auf § 37 Abs. 2 AO gestützt werden. Eine solche Rückzahlungsforderung des FA ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis sondern ein zivilrechtlicher Anspruch, über den ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung und nicht nach den Bestimmungen der Abgabenordnung zu entscheiden ist.

Tenor

Der Bescheid vom 18. Mai 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. März 2012 wird aufgehoben.

Die vom Beklagten erhobene Hilfswiderklage wird zur gesonderten Entscheidung abgetrennt und erhält das Aktenzeichen 4 K 2191/13 AO.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 1; AO § 37 Abs. 2; AO § 47; AO § 168 Satz 1; AO § 218 Abs. 2; InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand