FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.12.2007
5 K 1605/04
Normen:
AO § 37 Abs. 2 S. 1 ; InsO § 131 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 481

Rückforderung einer ohne rechtlichen Grund an den Insolvenzverwalter zurückgezahlten Steuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2007 - Aktenzeichen 5 K 1605/04

DRsp Nr. 2008/4595

Rückforderung einer ohne rechtlichen Grund an den Insolvenzverwalter zurückgezahlten Steuer

1. Erstattungsberechtigt i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO ist der Steuerpflichtige, für dessen Rechnung die Zahlung geleistet worden ist. Es kommt nicht darauf an, von wem, mit wessen Mitteln und auf wessen Kosten gezahlt worden ist, sondern darauf, wessen Schuld nach dem erkennbaren Willen des Zahlenden im Zeitpunkt der Zahlung getilgt werden sollte. 2.Bestand zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft und hat die GmbH einen Tag vor Antrag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen an das FA eine Zahlung zur Tilgung der Umsatzsteuerschuld des Gesellschafter-Geschäftsführers geleistet, so ist die Rückzahlung dieses Betrages auf Antrag des Insolvenzverwalters der GmbH durch das FA an ihn ohne rechtlichen Grund i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO erfolgt.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 S. 1 ; InsO § 131 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin). Gesellschafter und Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin war der Beigeladene. Zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Beigeladenen bestand eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft.