Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 1. Dezember 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 23. Oktober 2009 aufgehoben.
Es ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
Die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerde- und das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf jeweils 342,50 € festgesetzt.
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