Der Kläger, Verwalter in dem am 17. Dezember 2002 über das Vermögen der K. GmbH (Insolvenzschuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren, nimmt den Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Eigenkapitalersatzes auf Zahlung von 153.000,00 EUR in Anspruch. Der Beklagte ist Alleingesellschafter der D.-GmbH (D.-GmbH), die ihrerseits alleinige Gesellschafterin der Insolvenzschuldnerin ist. Zugleich ist die D.-GmbH Komplementärin der D. KG (D.-KG).
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