LAG Niedersachsen - Urteil vom 08.07.2005
16 Sa 331/05
Normen:
BGB § 163 § 271 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 348
MDR 2006, 162
NZA-RR 2006, 40
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 26.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 558/04

Rückgabe des Dienstwagens bei Insolvenz nach Vergleichsabschluss - kein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsverpflichtung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2005 - Aktenzeichen 16 Sa 331/05

DRsp Nr. 2005/15999

Rückgabe des Dienstwagens bei Insolvenz nach Vergleichsabschluss - kein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsverpflichtung

»1. Wird auf Grund eines nach Vergleichsabschluss eröffneten Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter eine Zahlungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, die Voraussetzung für die Rückgabe des Dienst-Pkw des Arbeitnehmers ist, so besteht grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht oder sonst wie geartetes Recht des Arbeitnehmers zum weiteren Besitz mehr, da eine gleichmäßige Befriedung aller Gläubiger erfolgen soll.2. Aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben hat der Insolvenzverwalter jedoch alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Recht des Arbeitnehmers auf Zahlung aus dem Vergleich im Insolvenzverfahren berücksichtigt wird. Dazu gehört insbesondere die Anerkennung der Forderung zur Insolvenztabelle.«

Normenkette:

BGB § 163 § 271 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter vom Beklagten die Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung für ein bei dem Beklagten verbliebenen Pkw.

Der Kläger ist als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma H... GmbH & Co. durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 02.08.2004 bestellt worden.