Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2020 und das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. November 2018 im Kostenpunkt sowie insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten entschieden worden ist.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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