Die Revision gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Februar 2013 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. Januar 2009 über das Vermögen der S. G. mbH (nachfolgend: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren.
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