BAG - Urteil vom 10.11.2011
6 AZR 357/10
Fundstellen:
BAG-Pressemitteilung Nr. 85/11
BAGE 139, 376
BB 2012, 1033
BB 2012, 115
EzA-SD 2012, 16
MDR 2012, 550
NZA 2012, 205
ZIP 2012, 91
ZInsO 2012, 553
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 20.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 962/09
ArbG Solingen, vom 21.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 911/09

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

BAG, Urteil vom 10.11.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 357/10

DRsp Nr. 2011/20928

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

Der Rücktritt eines Arbeitnehmers von einem mit dem Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung ist ausgeschlossen, wenn das Insolvenzgericht dem Arbeitgeber nach dem Eröffnungsantrag derartige Zahlungen gem. § 21 InsO untersagt hat.

1. Auf die Revision des Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2010 - 12 Sa 962/09 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21. August 2009 - 4 Ca 911/09 lev - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen!

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der zwischen dem Kläger und der Schuldnerin am 1. Oktober 2007 zustande gekommene Aufhebungsvertrag trotz eines vom Kläger erklärten Rücktritts von diesem Vertrag das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2008 beendet hat.