OLG Brandenburg - Urteil vom 07.02.2007
7 U 89/06
Normen:
InsO § 91 ;
Fundstellen:
WM 2007, 1421
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 11.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 70/05

Rückübertragung eines Eigentumsvorbehaltes während Insolvenzverfahren nicht unwirksam bei vorheriger vertraglicher Regelung

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.02.2007 - Aktenzeichen 7 U 89/06

DRsp Nr. 2007/5063

Rückübertragung eines Eigentumsvorbehaltes während Insolvenzverfahren nicht unwirksam bei vorheriger vertraglicher Regelung

Der Rückübertragung eines Eigentumsvorbehaltes steht § 91 Abs. 1 InsO nicht entgegen, wenn die Vertragschließenden bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche für die Rückübertragung erforderlichen Erklärungen schuldrechtlicher und dinglicher Natur abgegeben haben.

Normenkette:

InsO § 91 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte persönlich sowie als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der L...genossenschaft e.G. (nachfolgend: Schuldnerin) in Anspruch.