Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Februar 2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen (
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
A.
I.
Der Kläger hat gegen den Beklagten in erster Instanz in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Ngesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend: Schuldnerin) die Rückzahlung von Ausschüttungen geltend gemacht. Das Insolvenzverfahren ist mit Beschluss vom 06.09.2013 eröffnet worden.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|