OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.09.2022
12 U 7/22
Normen:
ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 22.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 317/20

Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach InsolvenzanfechtungMittelbare GläubigerbenachteiligungDolo-agit-Einrede in Bezug auf einen Vorsteuerabzugsberichtigungsanspruch

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2022 - Aktenzeichen 12 U 7/22

DRsp Nr. 2023/420

Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach Insolvenzanfechtung Mittelbare Gläubigerbenachteiligung Dolo-agit-Einrede in Bezug auf einen Vorsteuerabzugsberichtigungsanspruch

1. Zahlt der Schuldner nach dem Insolvenzantrag anfechtbar Einfuhrumsatzsteuer und nimmt in entsprechender Höhe einen Vorsteuerabzug vor, steht einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung nicht entgegen, dass nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. FG Münster, Urt. v. 07.12.2021 - 15 K 3144/20 U) im Falle der Rückzahlung von geleisteter Einfuhrumsatzsteuer in Erfüllung eines insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs der vom Schuldner vorgenommene Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 3 UStG in dem entsprechenden Besteuerungszeitraum zu berichtigen ist, weil maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung derjenige der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist.