Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.11.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leisten, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. AG (im Folgenden: Schuldnerin). Er verlangt von dem Beklagten die Rückzahlung von Vergütungen, die dieser als Gläubigerausschussmitglied erhalten hat.
a) b) c) d) e)
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