Der Streitwert wird für den Zeitraum bis zum18.08.2018 auf 207.075,20 € festgesetzt.
Für den Zeitraum ab dem 19.08.2018 wird der Streitwert auf bis 500,- € festgesetzt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
I.
Die Klägerin hatte mit ihrem Versicherungsnehmer über einen Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsleistungen aus einer Krankentagegeldversicherung wegen Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages gestritten.
Zunächst hatte die Klägerin gegen den Versicherungsnehmer Klage erhoben, der die streitgegenständlichen Leistungen bezogen hatte. Insoweit wird Bezug genommen auf die Anspruchsbegründung vom 30.03.2017 (Bl. 8 d.A.).
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