Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.02.2014 -
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über Rückzahlungsansprüche des Beklagten im Zusammenhang mit einer von ihm erklärten Insolvenzanfechtung.
Der am 18.01.1971 geborene Kläger war seit dem 15.08.1998 als Finanzbuchhalter bei der H. Travel GmbH (im Folgenden: "Insolvenzschulderin" genannt) beschäftigt. Seine Bruttomonatsvergütung betrug 9.636,00 €.
Mit Schreiben vom 29.05.2013 kündigte die spätere Insolvenzschuldnerin das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.10.2013. Noch am selben Tag schlossen die Arbeitsvertragsparteien einen Aufhebungsvertrag, der folgenden Wortlaut hat:
"§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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