LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.05.2014
5 Sa 223/14
Normen:
InsO § 143 Abs. 1; ZPO § 33 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 21.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 3718/13

Rückzahlungsansprüche nach InsolvenzanfechtungRückführung zur InsolvenzmasseWiderklage und rechtshängige Hauptsache

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 223/14

DRsp Nr. 2014/10649

Rückzahlungsansprüche nach Insolvenzanfechtung Rückführung zur Insolvenzmasse Widerklage und rechtshängige Hauptsache

Auf die Zustellung einer Widerklage ist die Vorschrift des § 167 ZPO analog anwendbar.

Hinsichtlich der Erhebung einer Widerklage kommt die Rückwirkungsvorschrift des § 167 ZPO zur Anwendung.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.02.2014 - 13 Ca 3718/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

InsO § 143 Abs. 1; ZPO § 33 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Rückzahlungsansprüche des Beklagten im Zusammenhang mit einer von ihm erklärten Insolvenzanfechtung.

Der am 18.01.1971 geborene Kläger war seit dem 15.08.1998 als Finanzbuchhalter bei der H. Travel GmbH (im Folgenden: "Insolvenzschulderin" genannt) beschäftigt. Seine Bruttomonatsvergütung betrug 9.636,00 €.

Mit Schreiben vom 29.05.2013 kündigte die spätere Insolvenzschuldnerin das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.10.2013. Noch am selben Tag schlossen die Arbeitsvertragsparteien einen Aufhebungsvertrag, der folgenden Wortlaut hat:

"§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses