Rüge der Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts in der Rechtsbeschwerde
BGH, Beschluß vom 09.12.2004 - Aktenzeichen IX ZB 24/04
DRsp Nr. 2005/172
Rüge der Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts in der Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat. Eine allein auf diese Rüge gegründete Rechtsbeschwerde ist unzulässig.