BGH - Beschluß vom 09.12.2004
IX ZB 24/04
Normen:
ZPO § 576 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Memmingen, vom 12.01.2004

Rüge der Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts in der Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluß vom 09.12.2004 - Aktenzeichen IX ZB 24/04

DRsp Nr. 2005/172

Rüge der Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts in der Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat. Eine allein auf diese Rüge gegründete Rechtsbeschwerde ist unzulässig.

Normenkette:

ZPO § 576 Abs. 2 ;

Gründe: