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Die Beteiligten streiten zuletzt noch über monatlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfallende Säumniszuschläge auf rückständige Krankenversicherungsbeiträge als Insolvenzforderung.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens R. Das Amtsgericht Charlottenburg eröffnete mit Beschluss vom 1. September 1999 das Insolvenzverfahren und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Die beklagte AOK Bayern stellte mit Bescheid vom 9. Dezember 1999 gegenüber dem Kläger unter anderem monatliche Säumniszuschläge auf Krankenversicherungsbeiträge seit dem 16. September 1999 bis zur Schlussverteilung fest. Der Kläger erhob hiergegen Widerspruch und bestritt die Forderung im Prüfungstermin vom 25. Januar 2000. Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 8. Juni 2000 zurück.
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