Der Kläger ist Konkursverwalter Über das vermögen der Reederei MS "..." Gebr. ... GmbH & Co. KG in ... (künftig nur Gemeinschuldnerin genannt). Die Beklagten betreiben gemeinsam ein Steuerberaterbüro. Zwischen ihnen und der Gemeinschuldnerin bestand ein umfassender Steuerberatungsvertrag, der die Beklagten insbesondere zur laufenden Buchführung, zur Vorbereitung der Steuererklärungen und der Jahresabschlüsse verpflichtete (vgl. Bl. 96 GA), der darüber hinaus aber auch Grundlage vielfältiger anderer Betreuungs- und Beratungsleistungen war. Das Mandat nahm faktisch allein der Beklagte zu 2) ... wahr. Im vorliegenden Regressprozess streiten die Parteien vorrangig darüber, ob der Beklagte zu 2) entweder selbst für die Gemeinschuldnerin zu einem früheren Zeitpunkt einen Konkursantrag hätte stellen müssen oder ob er aufgrund des Steuerberatungsvertrages zumindest verpflichtet gewesen wäre, die Organe der Gemeinschuldnerin über die Notwendigkeit eines früheren Konkursantrages zu beraten. Im Wesentlichen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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