Auf die Revision der Gläubigerin wird das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 6. Februar 2009 im Kostenpunkt - ausgenommen die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 bis 5 - und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten zu 1 erkannt worden ist.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist der Verwalter in dem im Laufe des Revisionsverfahrens eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des J. K. (im Folgenden: Schuldner). Streitgegenständlich sind Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der dem Schuldner durch dessen Beteiligung an der C. & Co. KG (im Folgenden: C. KG) entstanden ist.
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