BGH - Beschluß vom 11.10.2007
IX ZR 87/06
Normen:
InsO § 129 ;
Fundstellen:
BB 2007, 2590
BGHReport 2008, 151
DB 2007, 2532
DZWIR 2008, 83
MDR 2008, 106
NJW-RR 2008, 68
NZI 2007, 721
WM 2007, 2158
ZIP 2007, 2228
ZInsO 2007, 1223
Vorinstanzen:
OLG Hamm, vom 14.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 27 U 169/05
LG Paderborn, vom 25.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 282/05

Schadensersatzansprüche der Finanzbehörden wegen strafbaren Umsatzsteuerkarussells in der Insolvenz des Ersatzpflichtigen

BGH, Beschluß vom 11.10.2007 - Aktenzeichen IX ZR 87/06

DRsp Nr. 2007/19645

Schadensersatzansprüche der Finanzbehörden wegen strafbaren Umsatzsteuerkarussells in der Insolvenz des Ersatzpflichtigen

»Erlangt der Schuldner im Zuge eines strafbaren Umsatzsteuerkarussells ungerechtfertigte Steuererstattungen, bildet der auf dieser vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhende Schadensersatzanspruch der Finanzbehörden lediglich eine nicht bevorrechtigte Insolvenzforderung, selbst wenn aus diesen Vorgängen stammende Gelder sich noch in der Insolvenzmasse befinden.«

Normenkette:

InsO § 129 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 544 ZPO). Sie hat aber keinen Erfolg, weil die unter dem Gesichtspunkt der Grundsätzlichkeit zur Prüfung gestellten Rechtsfragen - und zwar in dem Sinne, wie in dem angefochtenen Urteil entschieden - geklärt sind.