Die Berufung des Klägers gegen das am 13.01.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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