Der Kläger kam aufgrund seines Interesses an einer Vermögensanlage in der Schweiz im Jahre 1981 mit der Beklagten zu 2 in Kontakt, die unter der Bezeichnung "Fachbüro für betriebliche Finanzplanung und individuelle Vermögensanlagen GmbH" tätig war. Alleingesellschafter der Beklagten zu und einer ihrer beiden Geschäftsführer war damals der Beklagte zu 1. Mit Schreiben vom 15. November 1982 übersandte die Beklagte zu 2 dem Kläger eine "Verkaufsofferte über ein 6-Familienhaus in F bei O im Bauherrenmodell deutschen Steuerrechts" (Anlage K 60/). In dieser Verkaufsofferte war die jährliche Mieteinnahme mit 78.720 sfr und die Eigenkapitalrendite nach Steuer mit 9, 36% angegeben. Weiter heißt es:
"Die Zahlen dieser Berechnung sind mit größter Sorgfalt und nach dem neuesten Kenntnisstand erarbeitet und sollten sich in beide Richtungen nur geringfügig verändern können, ohne das Gesamtbild zu beeinträchtigen. Eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden. "
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