Die Revision gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des 15. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 27. Januar 2015 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Der Beklagte ist Verwalter in dem am 28. Juli 2010 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der N. GmbH, die ein international tätiges Transport- und Logistikdienstleistungsunternehmen betrieb (fortan: Schuldnerin). Die Schuldnerin hatte bei der Klägerin im August 2009 26 Lastkraftwagen gekauft. Finanziert wurde der Kauf im Wege des Finanzierungsleasings. Ab Februar 2010 zahlte die Schuldnerin keine Leasingraten mehr. Die Leasinggeberin nahm die Klägerin aus einer von dieser übernommenen Garantie in Anspruch und übertrug ihr im Gegenzug das Eigentum an den 26 Fahrzeugen.
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