BGH - Urteil vom 08.09.2016
IX ZR 52/15
Normen:
InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; InsO § 172;
Fundstellen:
BB 2016, 2642
DB 2016, 2597
DStR 2016, 14
DStR 2017, 52
DZWIR 2017, 90
DZWIR 27, 90
MDR 2016, 1354
NJW 2016, 3783
NJW 2016, 8
NZI 2016, 7
NZI 2016, 946
ZIP 2016, 2131
ZIP 2016, 84
ZInsO 2016, 2201
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 13.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 313 O 333/13
OLG Hamburg, vom 27.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 16/14

Schätzung des durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlustes an Aussonderungsgut anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer

BGH, Urteil vom 08.09.2016 - Aktenzeichen IX ZR 52/15

DRsp Nr. 2016/17207

Schätzung des durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlustes an Aussonderungsgut anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer

ZPO § 287 Der durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretene Wertverlust an Aussonderungsgut (hier: Lastkraftwagen) kann anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer geschätzt werden.

Tenor

Die Revision gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des 15. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 27. Januar 2015 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Normenkette:

InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; InsO § 172;

Tatbestand

Der Beklagte ist Verwalter in dem am 28. Juli 2010 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der N. GmbH, die ein international tätiges Transport- und Logistikdienstleistungsunternehmen betrieb (fortan: Schuldnerin). Die Schuldnerin hatte bei der Klägerin im August 2009 26 Lastkraftwagen gekauft. Finanziert wurde der Kauf im Wege des Finanzierungsleasings. Ab Februar 2010 zahlte die Schuldnerin keine Leasingraten mehr. Die Leasinggeberin nahm die Klägerin aus einer von dieser übernommenen Garantie in Anspruch und übertrug ihr im Gegenzug das Eigentum an den 26 Fahrzeugen.