Dem Schuldner wird gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24. Mai 2019 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der vorgenannte Beschluss aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 27.183,24 € festgesetzt.
I.
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