OLG Zweibrücken vom 11.10.2000
8 W 207/00
Normen:
ZPO § 765a ; ZVG § 15 ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
KTS 2001, 277

Schuldnerschutz im Zwangsversteigerungsverfahren

OLG Zweibrücken, vom 11.10.2000 - Aktenzeichen 8 W 207/00

DRsp Nr. 2005/3650

Schuldnerschutz im Zwangsversteigerungsverfahren

Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gebietet eine besonders gewissenhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 765a ZPO, wenn nach dem Vortrag des Schuldners eine schwerwiegende Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit zu besorgen ist. Bei behaupteter Suizidgefahr ist dies daher durch eine fachärztliche Begutachtung aufzuklären.

Normenkette:

ZPO § 765a ; ZVG § 15 ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen
KTS 2001, 277