LG Köln - Urteil vom 26.07.2000
9 S 24/00
Normen:
BGB §§ 648a, 883, 892, 899;
Fundstellen:
BauR 2001, 844
NJW-RR 2001, 306

Schutz des Grundstückseigentümers bei Löschung einer Vormerkung

LG Köln, Urteil vom 26.07.2000 - Aktenzeichen 9 S 24/00

DRsp Nr. 2001/9929

Schutz des Grundstückseigentümers bei Löschung einer Vormerkung

Der Grundstückseigentümer kann die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs verlangen, wenn eine Vormerkung infolge eines Zustellungsmangels gelöscht werden muß und die Gefahr besteht, daß ein gutgläubiger Dritter eine Bauhandwerkersicherungshypothek gem. § 648a BGB erwirbt.

Normenkette:

BGB §§ 648a, 883, 892, 899;
Fundstellen
BauR 2001, 844
NJW-RR 2001, 306