I.
Der Kläger verlangt die Rückzahlung einer von dem Beklagten an sich zur Auszahlung gebrachten Sequestervergütung.
Nach einem Fremdantrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ordnete das Amtsgericht am 23. Juli 1997 die Sequestration an und bestellte den Beklagten zum Sequester (31 N 54/97 AG Neustadt). Nach Antragsrücknahme durch den Gläubiger wurde die Sequestration am 8. August 1997 wieder aufgehoben. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 3. November 1998 wurde die Vergütung auf Antrag des Beklagten auf 6.522, 93 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|