OLG Celle - Urteil vom 11.09.2007
16 U 291/06
Normen:
VerglO § 105 ; KO § 58 Nr. 1 ; KO § 58 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 961
ZInsO 2007, 1048
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 13.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 213/06

Sequestervergütung aus früherem Konkursverfahren nur einfache Konkursforderung im erneuten Konkursverfahren

OLG Celle, Urteil vom 11.09.2007 - Aktenzeichen 16 U 291/06

DRsp Nr. 2007/18309

Sequestervergütung aus früherem Konkursverfahren nur einfache Konkursforderung im erneuten Konkursverfahren

»Die für den Sequester festgesetzte Vergütung in einem ersten Konkursantragsverfahren zählt in einem nachfolgenden (zweiten) Konkursverfahren nicht zu den Massekosten des § 58 Nr. 1, 2 KO. § 105 VglO ist auf diesen Fall nicht entsprechend anzuwenden. Die Sequestervergütung ist im nachfolgenden (zweiten) Konkursverfahren einfache Konkursforderung.«

Normenkette:

VerglO § 105 ; KO § 58 Nr. 1 ; KO § 58 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger verlangt die Rückzahlung einer von dem Beklagten an sich zur Auszahlung gebrachten Sequestervergütung.

Nach einem Fremdantrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ordnete das Amtsgericht am 23. Juli 1997 die Sequestration an und bestellte den Beklagten zum Sequester (31 N 54/97 AG Neustadt). Nach Antragsrücknahme durch den Gläubiger wurde die Sequestration am 8. August 1997 wieder aufgehoben. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 3. November 1998 wurde die Vergütung auf Antrag des Beklagten auf 6.522, 93 EUR festgesetzt.