Der Beklagte ist Verwalter in den Konkursen über das Vermögen des E. M. und der KAP-Gesellschaft für K. mbH (nachfolgend: KAP). Der Ehemann der Klägerin zu 1, der ihr alle Ansprüche gegen M. abgetreten hat, bestellte bei diesem einen Pkw der Marke Mercedes Benz und leistete am 19. April 1994 eine Anzahlung von 20.000 DM. Diese Einlage hatte M. zurückzugewähren, wenn der Mercedes nicht innerhalb von sechs Monaten geliefert wurde. M. erfüllte seine Verpflichtung nicht.
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