Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten werden der Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 25. März 2014 und der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 13. November 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Insolvenzgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 2.034,85 € festgesetzt.
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